DAS FESTIVAL


Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

  1. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf das Festivalgelände. Säuglingen und Kleinkindern bis einschließlich dem 8. Lebensjahr ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
  2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  4. An den Kassen können Ohrenstöpsel erworben werden.
  5. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, bei Verdacht Leibesvisitationen vorzunehmen.
  7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren bleibt vorbehalten.
  8. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, Video- und vor allem Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  9. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist Aufzeichnungsgeräte (Audio und Video) zurückzulassen oder abzugeben.
  10. Jeder Besucher, der sich auf dem Festivalgelände aufhält, muss über eine gültige Zugangsberechtigung in Form eines Festivaltickets und angelegtem Festivalarmband oder Stempel verfügen. Wird das Armband verloren, dürfen die Ordnungskräfte den Besucher vom Gelände verweisen.
  11. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  12. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
  14. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  15. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
  16. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  17. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  18. Das Festivalarmband gibt es bei Kauf bzw. gegen Vorlage und bei Entwertung eines gültigen Festivaltickets an der Kasse NUR für Besucher ab 18 Jahren. Besucher zwischen 16-18 Jahren erhalten einen Stempel. Die Mitarbeiter des Ausschanks sind angewiesen, ausschließlich Besuchern MIT Armband Spirituosen auszugeben.
  19. Der Erwerb von Getränken ist nur mit an der Kasse zu beziehenden Bonkarten im Gegenwert von 10.-€ möglich.