DAS FESTIVAL
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und
Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
- Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf das Festivalgelände.
Säuglingen und Kleinkindern bis einschließlich dem 8. Lebensjahr ist der
Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Der Veranstalter hat
keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der
Veranstaltung.
- Bei Konzerten kann aufgrund
der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
- An den Kassen können
Ohrenstöpsel erworben werden.
- Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, deren
gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz
des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von
Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanistern,
pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt.
Der Ordnungsdienst ist angewiesen, bei Verdacht Leibesvisitationen
vorzunehmen.
- Das Recht, den Einlass aus
wichtigem Grund zu verwehren bleibt vorbehalten.
- Das Mitbringen von
Tonbandgeräten, Foto-, Film-, Video- und vor allem Digitalkameras ist
grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen,
auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch
wird strafrechtlich verfolgt.
- Der Veranstalter kann dem
Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der
Besucher nicht bereit ist Aufzeichnungsgeräte (Audio und Video)
zurückzulassen oder abzugeben.
- Jeder Besucher, der sich auf
dem Festivalgelände aufhält, muss über eine gültige Zugangsberechtigung in
Form eines Festivaltickets und angelegtem Festivalarmband oder Stempel verfügen.
Wird das Armband verloren, dürfen die Ordnungskräfte den Besucher vom
Gelände verweisen.
- Vertragliche Beziehungen
kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem
Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
- Zurücknahme der
Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert
der Eintrittskarte erstattet.
- Der Veranstalter behält sich
das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der
Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
- Die Veranstalter behalten
sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Der Besitzer der
Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter ist nicht
für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Der Erwerb von
Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell
untersagt.
- Das
Festivalarmband gibt es bei Kauf bzw. gegen Vorlage und bei Entwertung eines
gültigen Festivaltickets an der Kasse NUR für Besucher ab 18 Jahren.
Besucher zwischen 16-18 Jahren erhalten einen Stempel. Die Mitarbeiter des
Ausschanks sind angewiesen, ausschließlich Besuchern MIT Armband
Spirituosen auszugeben.
- Der Erwerb
von Getränken ist nur mit an der Kasse zu beziehenden Bonkarten im
Gegenwert von 10.-€ möglich.